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Musikförderer - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Digitaler Vertrieb

Veröffentlicht: Freitag, 05. Juni 2020

Über Muziekpromotor

Muziekpromotor organisiert den weltweiten digitalen Vertrieb und die Werbung für Labels, Bands, Produzenten und andere (unabhängige) Künstler. Musikförderer ist Teil von V.O.F. Marista und ist bei der Handelskammer in den Niederlanden unter der Nummer 01066859 registriert.

Definitionen

Kunde - Person, die die Musik vom Muziekpromotor vertreiben lässt. Dies können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein, wie Bands, Produzenten und Labels.

Muziekpromotor - Das Unternehmen Muziekpromotor und seine Mitarbeiter.

Release - Eine verteilbare Sammlung von Tracks, Informationen und Titelbildern, die vom Kunden bereitgestellt werden.

Geschäfte - Die Online-Musikgeschäfte, in denen Muziekpromotor Musik liefert, die auf der Website aufgeführt sind.

Liefern

Der Kunde muss mindestens 18 Jahre alt sein oder die Erlaubnis der Eltern oder Erziehungsberechtigten haben.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle Informationen und Dateien rechtzeitig bereitzustellen.

Alle Dateien müssen im richtigen Format mit den richtigen Spezifikationen geliefert werden. Wenn die Dateien im falschen Format geliefert werden, wird die Verteilung verzögert oder abgebrochen.

Der Kunde liefert nur Dateien, für die er das weltweite Recht hat, oder eine Lizenz, diese weltweit zu verkaufen. Nicht lizenzfreie Samples und Remixes sind nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung des Berechtigten zulässig. Kosten, die Muziekpromotor durch die Verwendung dieses Materials in Form des Abrufs von Dateien, der Zahlung an die Rechteinhaber oder der Rechtskosten zu tragen hat, werden immer vom Kunden erstattet.

Verteilung

Muziekpromotor registriert Veröffentlichungen kostenlos auf den verschiedenen Download- und Streaming-Sites. Muziekpromotor behält sich das Recht vor, eine Veröffentlichung jederzeit aus irgendeinem Grund abzulehnen.

Muziekpromotor ist bestrebt, das vom Kunden gewählte Veröffentlichungsdatum einzuhalten, kann dies jedoch niemals garantieren. Die Platzierung in den Filialen erfolgt normalerweise innerhalb weniger Tage mit Ausreißern bis zu zwei Wochen nach dem Veröffentlichungsdatum.
Die Vereinbarung ist ein Jahr gültig und wird jedes Jahr automatisch erneuert.

Die Vereinbarung kann von jeder Partei jederzeit ohne zusätzliche Kosten gekündigt werden.

Lizenzgebühren

Muziekpromotor zahlt dem Künstler 100% des Einkommens, das Muziekpromotor erhält, abzüglich der Verwaltungskosten. Die jährlichen Verwaltungskosten pro Album oder Single, die Muziekpromotor mit dem Einkommen abrechnet, betragen maximal 35 € pro Jahr. Wenn das Jahreseinkommen weniger als 35 € pro Jahr beträgt, werden auch die Verwaltungskosten automatisch reduziert.

Muziekpromotor-Portal

Muziekpromotor ist bestrebt, sein Portal immer für alle verfügbar zu machen. Gelegentlich kann es jedoch vorkommen, dass unsere Systeme vorübergehend nicht verfügbar sind. Der Kunde kann jederzeit per E-Mail in Kontakt bleiben. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, jedes Jahr ein Mailing zu erhalten, das seinen aktuellen Überblick über herausragende Königlichkeiten und interessante relevante Angebote für ihn enthält. Sie können sich jederzeit per E-Mail abmelden.

Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

Alle Rechte, Pflichten, Angebote, Bestellungen und Vereinbarungen, für die diese Bedingungen gelten, sowie diese Bedingungen unterliegen ausschließlich niederländischem Recht. Alle Streitigkeiten zwischen Parteien werden ausschließlich dem zuständigen Gericht in den Niederlanden vorgelegt.